Wir müssen reden. Denn wenn wir das nicht tun, und nur abwarten, bis uns jemand sagt, dass wir

wieder singen dürfen, können wir an jenem fernen Tage ja mal durchzählen: Wie viele Chöre gibt es

noch? Wie viele Sängerinnen und Sänger haben wir noch? (Und ich meine damit nicht, wer noch

am Leben ist, sondern wer sich wieder traut, im Chor zu singen.)

Ein Rückblick auf das vergangene Jahr macht deutlich: nach einem kurzen und heftigen Schock im

Frühjahr, schnellen und hilflosen Maßnahmen, einer kurzen Episode der Hoffnung und jeder Menge

Kreativität, ist das Kultur- und Vereinsleben in einem Fortsetzungs-Lockdown gefangen. Eine große

Sprachlosigkeit scheint sich breitgemacht zu haben. Und genau darum müssen wir reden.

Reden – nicht nur darüber, wie wir die Gegenwart im Lockdown, sondern auch die Zukunft darüber

hinaus gestalten können. Die gute Nachricht: in den vergangenen Monaten konnten wertvolle

Erfahrungen gesammelt werden, welche Maßnahmen unseren Chören und Vereinen helfen können,

ihre Arbeit auch unter katastrophalen Bedingungen fortzusetzen.

Im folgenden möchte ich eine Skala von Möglichkeiten vorstellen, die als Diskussionsgrundlage für

Vorstände, Chorleiter und Vereinsmitglieder dienen kann:

A. Abwarten und Nichtstun

Von dieser Möglichkeit macht momentan eine (zu) große Zahl der Chöre Gebrauch. Man bedenke

nur: Es ist nicht schwer, den Probenbetrieb einzustellen – schwer ist es jedoch, ihn danach wieder in

Gang zu bringen.

B. Chorproben nein, Vereinsleben ja

Je länger der Lockdown andauert, desto mehr Mühe sollten wir uns geben, Kontakt zu halten,

gerade wenn uns die Gelegenheit fehlt, uns regelmäßig zu sehen. Ich möchte vorschlagen, den

regulären Probentag als wöchentlichen Gedenktag anzusehen, an dem jeder, der möchte, die

Gelegenheit ergreifen kann, sich per Mail (auch Rundmail), telefonisch oder in Form eines Besuchs

zu melden. Man kann sich einfach so austauschen, sich aber auch Ziele setzen, z.B. Pläne für die

Zeit „danach“ zu entwickeln.

C. Digitale Chorproben

In den vergangenen Monaten konnten wertvolle Erfahrungen mit digitalen Medien gesammelt

werden. Es muss jedoch klar sein, dass sich die normale Chorarbeit aufgrund von Latenz

(Zeitverzögerung) nicht 1:1 ins Internet übertragen lässt. Möglich und sinnvoll sind: geführte

Stimmbildung, Intonationsübungen, Einzelstimmproben (durch Vor- und Nachsingen) und

Improvisation. Ein deutlicher Nachteil könnte sein, dass ein Teil des Chores nicht über die

technische Ausstattung verfügt und damit von dieser Möglichkeit ausgeschlossen ist.

D. Hybride Chorarbeit

Mit diesem Begriff sind Mischformen aus Digitalität und Präsenz gemeint, z.B.: ein kleines

Ensemble – so groß, wie laut aktueller Verordnung erlaubt ist – trifft sich zur Probe, der Rest wird

entweder a) live per Videokonferenz zugeschaltet oder b) eingeladen, später zu einer

Videoaufnahme der Probe mitzusingen.

E. Präsenz-Chorproben

Hier kann auf die seit Frühjahr bewährten Konzepte des Kleingruppensingens zurückgegriffen

werden. Maßgeblich sind die geltenden Verordnungen und die Einhaltung der bekannten

Hygienekonzepte. Im äußersten Fall wird, in Anlehnung an die alte Tradition des Zwiegesangs,

zweistimmig gesungen.

F. Stimmbildung

Solange man sich nur zu zweit oder in Kleingruppen treffen darf, bietet sich die Möglichkeit, den

SängerInnen einzeln (präsent) oder zu mehreren (online) Gesangsunterricht anzubieten. Das

Honorar kann unter den SängerInnen geteilt und ggf. vom Verein bezuschusst werden. Bei Bedarf

können auch freiberufliche Stimmbildner und SängerInnen engagiert werden, die derzeit unter

Verdienstausfall leiden.

G. Kirchenasyl

In den letzten Monaten des zweiten Lockdowns haben sich die Kirchen aufgrund ihrer

Sonderstellung als letzte RückzugsraÅNume für Chorgesang erwiesen: kleine Chorgruppen durften in

Gottesdiensten und Andachten singen – in Augsburg fand sogar ein 24-Stunden-Konzert statt, das

als Gebetsveranstaltung deklariert wurde, in Kirchzarten gab es im Dezember eine einwöchige

Konzertreihe. Da es letztlich vom „Segen“ des zuständigen Pfarrers abhängt, ob solche Formen von

„Kirchenasyl“ für Chöre gewährt werden, wird es darauf ankommen, mit der örtlichen

Kirchengemeinde im gegenseitigen Vertrauen eine solide Vereinbarung zu treffen.

H. „Illegale“ Chorproben

Diese Chorproben finden im privaten Rahmen unter Umgehung der geltenden Verordnungen statt,

sie können als ein legitimes Mittel zivilen Ungehorsams gesehen werden. Rechtlich von Bedeutung

ist, dass die Teilnehmenden als Privatpersonen und auf eigenes Risiko agieren, damit weder

Vorstand noch Chorleitung in Haftung genommen werden können.

I. Chorproben als Kundgebungen

Im Juni hat der Gesangverein Teutonia Feudenheim eine Demonstration angemeldet, die aus einer

Kundgebung und einigen Liedvorträgen des Chores bestand. Die Aktion wurde von der Gemeinde

genehmigt und von der Ortspolizei beschützt. Bei solchen Aktionen gilt es, im Vorfeld die örtliche

Gemeindeverwaltung von deren Sinn zu überzeugen: Eigentlich sollte die Gemeinde ein

Eigeninteresse daran haben, dass ihre Vereine diese Pandemie bzw. ihre Maßnahmen überleben. Das

Ordnungsamt muss trotz Ausgangsbeschränkungen Versammlungen nach §14 Versammlungsgesetz

genehmigen.

J. Politischer Widerstand

Parallel und ergänzend zu den oben genannten Vorschlägen können Chöre und Vereine sich

politisch organisieren und über ihre Verbände Einfluss auf die politische Bewertung der Pandemie

nehmen – so kam die allgemeine Lockerung im Sommer bei Einführung der Hygienekonzepte durch

Druck des Deutschen Chorverbandes zustande. Auch durch ständige Rückmeldungen an

Bürgermeister und Abgeordnete sowie Vernetzung der Chöre und Chorgruppen untereinander kann

erreicht werden, dass die Maßnahmen zugunsten des Chor- und Vereinswesens erträglicher gestaltet

werden.

Abschließend möchte ich ergänzen, dass die genannten Möglichkeiten auch miteinander kombiniert

werden können. Es ist auch denkbar, dass ein Teil des Chores die eine, ein anderer Teil eine andere

Maßnahme ergreift – es sollte nur Einigkeit darüber bestehen. So kann jeder Chor sein eigenes

Modell entwickeln, wie er im Lockdown das Vereinsleben fortsetzen kann.

Es ist unnötig zu erwähnen, dass die Variante A (Nichtstun) sich nicht mit den anderen Varianten

kombinieren lässt, aber eigentlich kommt sie ohnehin nicht in Frage – gerade in Krisenzeiten

müssen Vereine lebendig bleiben, denn sie sind das Rückgrat unserer Zivilgesellschaft.

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