Trotz drohender gesundheitlicher Gefahr durch eine Pandemie war ich von den harten Maßnahmen des ersten Lockdowns Mitte März 2020 überrascht und schockiert: Ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es Betretungsverbote und Ausgangssperren geben würde, verbunden mit massiven Einschränkungen der Grundrechte. Dies erschien mir intuitiv und spontan, auch im Hinblick auf unsere Geschichte, durch nichts zu rechtfertigen. Daher habe ich am 23.3. 2020 bei meiner Gemeinde Widerspruch gegen die „Allgemeinverfügung“ eingelegt.

Hier der Text im Wortlaut:

 

Christian Nagel
Löwenstraße 9
79274 St. Märgen

an

Bürgermeisteramt St. Märgen
Rathausplatz 6
79274 St. Märgen

St. Märgen, den 23.3.2020

WIDERSPRUCH

gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde St. Märgen über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerspruchsrecht gegen die oben genannte Allgemeinverfügung Gebrauch.

Begründung:

Die oben genannte Verfügung schränkt die Grundrechte der Bürger in massiver Weise ein. Es wird zwar anerkannt, dass die Abwägung zwischen Bevölkerungsschutz und Grundrechten nicht leicht zu treffen ist, doch wird hier ein gefährlicher Präzendenzfall geschaffen: Es wird in Zukunft leichter sein, aus ähnlichen (mehr oder weniger schwer wiegenden) Gründen Grundrechte auszuschalten. Dies wird unsere Demokratie nachhaltig gefährden.

In der Begründung der Allgemeinverfügung ist davon die Rede, dass „ein milderes Mittel, mit dem … eine Eindämmung der Infektionsausbreitung in ebenso effektiver Weise zu erzielen wäre, … nicht ersichtlich“ sei. Das ist schwer zu glauben, denn die statistisch klar hervortretende Risikogruppe liegt jenseits des Rentenalters (Quelle: Statistisches Bundesamt, zit. nach https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Corona-Mit-diesen- Vorerkrankungen-zaehlen-Sie-zur-Risikogruppe;art735,10419898). Dass diese geschützt werden muss, ist unstrittig.

Ob es jedoch (wie in der Begründung behauptet) „verhältnismäßig“ ist, die gesamte Bevölkerung den verordneten Maßnahmen auszusetzen, ist mehr als fraglich, denn dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung steht ein massiver zu erwartender wirtschaftlicher Schaden für Unternehmen und Einzelpersonen gegenüber, sowie ein bisher noch nicht zu ermessener immaterieller Schaden am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinde. Es gibt die Möglichkeit, die Risikogruppe (Alte und Kranke) zu schützen und gleichzeitig das wirtschaftliche und kulturelle Leben zu erhalten.

Die mehrmalige Verwendung des Begriffs „dramatisch“ in der Begründung irritiert – es entsteht der Eindruck einer versuchten Emotionalisierung des Sachverhalts und die Verengung der Diskussion auf eine einzige Alternative. Das Robert-Koch-Institut spricht zwar tatsächlich von einer „hohen“ Gefährdung in Deutschland, aber auch davon, dass der Verlauf einer solchen Pandemie unvorhersehbar sei und es zwei Jahre dauern könne, bis eine Immunität in der Bevölkerung erreicht sei. Es wäre erneut zu prüfen, ob aus der langfristigen Perspektive sich ganz andere Beurteilungsmöglichkeiten ergeben als aus der durch täglich wechselnde Bedrohungsszenarien, die eher kurzfristiges Handeln nahelegen.

In der öffentlichen Darstellung werden Statistiken und Begrifflichkeiten häufig verkürzt angewendet: Die Todesfälle, oft als „Corona-Tote“ bezeichnet, setzen sich zusammen aus Todesfällen von Menschen mit oft mehrfachen Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt ihres Todes das Virus in sich trugen. Ob das Virus nun die Todesursache war oder nicht, davon wird nur in Ausnahmefällen berichtet (So in einer Einschätzung eines Schweizer Arztes mit Berufung auf die offiziellen Zahlen der italienischen Gesundheitsbehörde: https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/). Dass dem deutschen Gesundheitsystem nicht zugetraut wird, dieser Virus-Epidemie zu begegnen, ist meiner Ansicht nach höchst aufschlussreich, denn es sagt viel mehr über die hier herrschenden Missstände aus als über die Gefahrenlage durch das Virus. Hier gibt es in naher Zukunft echten Handlungsbedarf.

In der medialen Behandlung des Themas werden abweichende Meinungen schnell als „unsolidarisch“ gebrandmarkt, schnelles Handeln dagegen befürwortet. Hier stelle ich mit Besorgnis fest, dass sich das Bundesland Bayern mit Ausgangssperren und einer geplanten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes weit vorgewagt hat und damit Länder, die weniger drastische Maßnahmen pflegen, unter Zugzwang gesetzt hat. Es hat den Anschein, dass die gewählten Regierungsvertreter eine Art Wettbewerb austragen, wer die Bevölkerung am entschlossensten zu schützen vermag (ähnliches ist auch auf europäischer Ebene zu beobachten). Es wird dabei billigend in Kauf genommen, dass dem wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie dem sozialen Frieden der Republik ein nachhaltig schwerer Schaden zugefügt wird.

Erst in der Rückschau wird ersichtlich sein, ob Behörden und Regierungsvertreter in angemessener Weise auf eine von der (nicht unabhängig von Konzerninteressen agierenden) WHO erklärten Pandemie reagiert haben.

Ein Ort wie St. Märgen zeichnet sich aus durch sein reges Vereinsleben, seine Gastronomie und seine Attraktivität für den Tourismus. Nichts davon bleibt übrig, wenn das öffentliche Leben über längere Zeit stillgelegt wird. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, über alternative Mittel und Maßnahmen zu beraten und diese auf höherer Verwaltungsebene einzubringen. Dazu möchte ich mit meinem Widerspruch anregen.

Die Betretungs- und Kontaktverbote werden das Virus nicht nachhaltig aufhalten, dafür jedoch für schwerste Verwerfungen in unserer Gesellschaft sorgen.
Aus diesen Gründen mache ich von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch.

St. Märgen, den 23.3.2020

gez. Christian Nagel.

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