Lockdown #1
Trotz drohender gesundheitlicher Gefahr durch eine Pandemie war ich von den harten Maßnahmen des ersten Lockdowns Mitte März 2020 überrascht und schockiert: Ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es Betretungsverbote und Ausgangssperren geben würde, verbunden mit massiven Einschränkungen der Grundrechte. Dies erschien mir intuitiv und spontan, auch im Hinblick auf unsere Geschichte, durch nichts zu rechtfertigen. Daher habe ich am 23.3. 2020 bei meiner Gemeinde Widerspruch gegen die „Allgemeinverfügung“ eingelegt. Hier der Text im Wortlaut: Christian Nagel Löwenstraße 9 79274 St. Märgen an Bürgermeisteramt St. Märgen Rathausplatz 6 79274 St. Märgen St. Märgen, den 23.3.2020 WIDERSPRUCH gegen die Allgemeinverfügung der Gemeinde St. Märgen über ein Betretungsverbot für öffentliche Orte zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit mache ich von meinem Widerspruchsrecht gegen die oben genannte Allgemeinverfügung Gebrauch. Begründung: Die oben genannte Verfügung schränkt die Grundrechte der Bürger in massiver Weise [...]